ÄUG-Anwendungsbereich angepasst

Die Bundesagentur für Arbeit teilt mit, dass ÄU ohne Erlaubnis überprüft werden muss.

Wie einer aktuellen Veröffentlichung der Bundesagentur zu entnehmen ist, gibt es ab dem 1. Dezember 2011 einige Änderungen in der Arbeitnehmerüberlassung. So wurde beispielsweise der Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG angepasst. Zeitarbeitsunternehmen, die bisher ohne Erlaubnis Arbeitnehmer überlassen durften, sind daher angehalten zu überprüfen, ob dies auch ab Dezember 2011 noch gültig ist. Vollständige Veröffentlichung der Bundesagentur hier zum Download (PDF)

– 23. September 2011,